Erwerb von bebauten und unbebauten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bestandsimmobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Aufteilung von Immobilien in Wohnungs- und Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz sowie die anschließende Veräußerung der geschaffenen Einheiten. Die Gesellschaft kann Immobilien auch halten, verwalten und vermieten.