Gegenstand der Gesellschaft ist die Gründung, der Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland.Innerhalb dieses Aufgabenkreises ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder nützlich erscheinen.