Die Erbringung von Beratungsleistungen mit Schwerpunkt Unternehmensberatung, sowie die Erbringung von Versicherungsvertriebsdienstleistungen gemäß § 34d GewO. Tätigkeiten, welche einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung, Zulassung o.ä. (zusammenfassend "öffentlich-rechtlicher Vorbehalt") bedürfen, sind auch Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft.