Die Vermittlung von Immobilien, insbesondere von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohn- und Gewerberäumen, sowie der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler gemäß § 34c GewO), der Erwerb, die Sanierung, die Modernisierung und der Verkauf von eigenen Immobilien, die Bewertung von Immobilien sowie die Erstellung von Wertermittlungen, Marktanalysen und Preiseinschätzungen und die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Software, einschließlich der ?