Die Förderung der beruflichen Ausbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung. Dieser Gegenstand wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben journalistischer Ausbildung, die u. a. die überbetriebliche Ausbildung von Journalisten für Regionalzeitungen umfasst, sowie durch die Durchführung von inhaltsähnlichen Weiterbildungsmaßnahmen für alle, die mit und in den Medien arbeiten.