Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an an deren Unternehmen im In- und Ausland sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und sonstigen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, verbundenen Unternehmen Darlehen zu gewähren sowie Finanzierungsmaßnahmen innerhalb der Unternehmensgruppe durchzuführen, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist.