Die Erbringung von nichtgenehmigungspflichtigen Dienstleistungen aller Art, insbesondere die Führung einer Podologischen Praxis zur Abgabe und Durchführung von Heilmittelbehandlungen (z.B. podologischen Behandlungen, Spangentherapie, Behandlungen von eingewachsenen Nägeln, Verkauf von Druckschutz und Fußpflegepräparaten etc.), auch auf ärztliche Verordnung/Anweisung, mit Zulassung zu allen Krankenkassen.