Herstellung, Verarbeitung und Vertrieb von Kunststorfprodukten sowie Beteiligung an anderen Unternehmen und/ oder die Übernahme von deren Geschäftsführung. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle sonstigen Geschäfte und Handlungen vorzunehmen, die sie für geeignet hält, den vorstehend bezeichneten Geschäftszwecken zu dienen. Sie kann Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, unabhängig von deren Rechtsform, errichten, erwerben oder sich daran - auch unter Übernahme der persönlichen Haftung beteiligen und die Vertretung solcher Unternehmen.