Entwicklung, Vertrieb und Betrieb von KI-gestützten Telefon- und Chatassistenten sowie Automatisierung von Geschäftsprozessen; Beratung und Dienstleistungen in diesem Zusammenhang, jedoch keine Rechts- und Steuerberatung und Beratungsdienstleistungen, die einer besonderen staatlichen Erlaubnis bedürfen, insbesondere keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG).