Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, das Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Gesellschaften jeder Rechtsform sowie von sonstigen Vermögensanlagen, insbesondere Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten, jeweils ausschließlich im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, insbesondere Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) sowie Tätigkeiten, die eine Erlaubnis oder Registrierung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) erfordern.