Übernahme und Durchführung aller für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere Prüfungen von Jahresabschlüssen, Vermögensübersichten und Buchführungen einschließlich Erteilung der entsprechenden Bestätigungsvermerke und Bescheinigungen, Hilfeleistungen in Steuersachen, Wirtschaftsberatung, Erstellung betriebswirtschaftlicher Gutachten sowie Übernahme aller typischen berufsüblichen Treuhandtätigkeiten sowie Verwaltung eigenen Vermögens.