Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung sowie die Verwertung einschließlich der Veräußerung eigenen Grundbesitzes und eigenen Vermögens. Tätigkeiten, die die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 ff. GewStG ausschließen, sind ausgeschlossen. Bauträger-, Bauunternehmer-, Makler- oder sonstige gewerbliche Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.