der Betrieb gastronomischer Einrichtungen, insbesondere einer Pizzeria, die Herstellung, der Verkauf und die Lieferung von Speisen und Getränken, der Außer-Haus-Verkauf sowie die Erbringung von Catering- und Veranstaltungsdienstleistungen. Gegenstand ist ferner der Handel mit Waren, die mit dem Gastronomiebetrieb im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.