Die Erbringung von Schulungen, Kursen und Beratungen im Rahmen der §§ 7a, 37 Abs. 3 und 45 SGB XI, der Betrieb eines Betreuungsdiensts zur Erbringung von Betreuungsleistungen, Serviceleistungen und Coaching im Gesundheitswesen, Fort- und Weiterbildungen im Gesundheitswesen, die Erbringung von Dienstleistungen als Pflegesachverständige sowie sonstige Dienstleistungen in Ablehnung an die Kranken- und Pflegeversicherung und sonstige Träger unter Einbeziehung von ehrenamtlichen Tätigkeiten und zur Förderung der Selbsthilfe.