Gegenstand des Unternehmens ist die Tätigkeit als Holding bzw. die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere aber nicht beschränkt auf die Beteiligung an anderen Gesellschaften. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem vorgenannten Gesellschaftszweck in Zusammenhang stehen oder geeignet sind, ihm zu dienen ?