Die Verwaltung eigenen Vermögens, die Beteiligung an anderen Unternehmen auf eigenen Namen und eigene Rechnung und nicht als Dienstleister für Dritte, der An- und Verkauf von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Errichtung, Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach § 34c GewO (Gewerbeordnung) werden nicht ausgeübt.