Die Wahrnehmung von gemäß Art. 3 Abs. 1 BauKaG des Freistaats Bayern dem Architekten zugewiesenen Berufsaufgaben, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken, auch die Orts- und Stadtplanung, sowie die Wahrnehmung von mit diesen verbundenen Aufgaben.