Die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Immobilien, Wertpapieren, Edelmetallen und sonstigen Kapitalanlagen. Die Gesellschaft nimmt eine Holdingfunktion ein. Geschäfte, die nach dem KWG erlaubnispflichtig sind, gehören nicht zum Gegenstand des Unternehmens.