Die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Wertpapieren, Aktien und sonstigen Anteilen an Gesellschaften und die Beteiligung an anderen Unternehmen. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem KWG oder dem KAGB sind ausgeschlossen.