Die Erbringung ambulanter Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Personen, insbesondere die Durchführung von Leistungen der Grund- und Behandlungspflege nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches (SGB V und SGB XI), hauswirtschaftliche Versorgung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen, Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen.