Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes zur Erbringung von Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß § 37 SGB V sowie der ambulanten Pflege nach dem SGB XI, einschließlich Behandlungspflege, Grundpflege, hauswirtschaftlicher Versorgung, Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI, Pflegeberatung gemäß §§ 7a, 37 Abs. 3 SGB XI, Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII sowie Eingliederungshilfe nach dem SGB IX. Ebenfalls umfasst sind Beratung, Schulung und Unterstützung von Pflegebedürftigen und Angehörigen, Alltagsbegleitung, sowie alle damit verbundenen oder den Zweck fördernden Tätigkeiten.