Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann gegenüber Beteiligungsunternehmen Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen erbringen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen.