Branchenübergreifende Vermittlung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland an inländische Arbeitgeber. Die Tätigkeit umfasst ausschließlich die Arbeitsvermittlung ohne Arbeitnehmerüberlassung gemäß den einschlägigen Vorschriften des Dritten Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III) sowie des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ?