Die Tätigkeit als Versicherungs- und Finanzmakler im Sinne der Vorschriften des § 34d GewO, sowie Tätigkeiten im Sinne der Vorschriften § 34c (Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter) und § 34i GewO (Immobiliendarlehensvermittler), Beratung und Vermittlung gemäß der Vorschrift des § 34f GewO (Finanzanlagen innerhalb der Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 6 S. 1 Nr. 8 KWG), Beratungen und Honorarberatung gemäß der vorstehenden Vorschriften, auch ohne Vermittlungsabschlüsse.