Die Durchführung der laufenden Buchführung und Lohnabrechnung für Dritte im Rahmen des § 6 Nr. 4 Steuerberatungsgesetz sowie die Erbringung betriebswirtschaftlicher Beratungsleistungen, soweit diese keine Hilfeleistung in Steuersachen darstellen. Weiterhin die erlaubnisfreie Beratung von anderen Unternehmen, hier u.a. Kosten analysieren, Prozesse verbessern, Strategien entwickeln, Controlling und Auswertungen erklären sowie Businesspläne erstellen. Weiterhin die Erbringung sämtlicher genehmigungsfreier Dienstleistungen im Bereich Büroservice, Buchhaltungsservice und Lohnbuchhaltung, u.a. im Bereich der operativen Buchhaltung, die laufende Buchführung, Erfassung von Belegen, Vorbereitung der Lohnabrechnung und der Rechnungen im Mahnwesen.