Die Gesellschaft hat den Zweck, die Bildung und Erziehung der ihr anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dieser Zweck wird verwirklicht durch Maßnahmen der freien Jugendhilfe, insbesondere das professionelle Betreuen von Kindern und Jugendlichen z.B. im Rahmen von Kindertagesstätten.