1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens durch die Erfüllung von Aufgaben der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere - Förderung der Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 AO; - vorbeugende helfende und heilende Tätigkeit auf allen Gebieten der sozialen Arbeit, Anregungen und Hilfe zur Selbsthilfe; - Mitwirkung an den Aufgaben der öffentlichen Sozial-, Kinder-, Jugend-, Senioren- und Gesundheitshilfe; - Förderung von Jugend- und jugendpolitischer ?