Der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Immobilien und von Beteiligungen an Immobiliengesellschaften sowie die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an sowie die Förderung von Immobilienprojektentwicklungen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz erforderlich ist.