- Erwerb, Halten und Verwalten und Verkauf von Immobilien sowie deren Entwicklung, Bebauung und Verwertung, auch im Wege der Vermietung und Verpachtung. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehören Tätigkeiten, für die eine Erlaubnis nach § 34 c der Gewerbeordnung erforderlich ist. - Daneben gehören zum Gegenstand des Unternehmens das Eingehen, Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie Verwaltung eigenen Vermögens.