Das Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gegenüber verbundenen Unternehmen Management-, Beratungs- und sonstige Dienstleistungen zu erbringen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nur mit entsprechender Erlaubnis ausgeübt.