die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten einschließlich forensischer Angelegenheiten. Gegenstand der Gesellschaft ist ferner die Berufstätigkeit in Diensten der Gesellschaft stehender Angehörige anderer Berufe im Rahmen ihrer eigenen beruflichen Befugnisse, mit denen sich Rechtsanwälte nach ihrem Berufsrecht zu gemeinschaftlicher Berufsausübung verbinden können.