Das Erbringen von Beratungsleistungen jeder Art, soweit sie nicht verkammerten Berufen vorbehalten sind, sowie die Beteilung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften, die Beratungsleistungen erbringen, die nicht verkammerten Berufen vorbehalten sind und der Einführung und Umsetzung von Qualitats-, Umwelt- und Energiemanagementsystemen und deren Zertifizierung betreffen, sowie die Vornahme aller Handlungen, die hiermit im Zusammenhang stehen.