Der Verleih und die Vermietung von Gerüstsystemen sowie ergänzenden Ausrüstungsgegenständen. Das Unternehmen kann damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen, insbesondere Transport und Organisation, erbringen. Die Ausführung von handwerklichen Leistungen, insbesondere der Auf- und Abbau von Gerüsten, ist ausgeschlossen.