Die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Geschäftsführung und Vertretung der noch zu gründenden Metallbau Overkamp GmbH & Co. KG, als deren persönlich haftende Gesellschafterin. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die dem Unternehmensgegenstand unmittelbar zu dienen geeignet sind.