Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen, insbesondere an Unternehmen der IT Branche, sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft, und der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens je im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.