Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und Tätigkeiten, die mit dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbar sind. Die Gesellschaft schafft die für den Gesellschaftsgegenstand erforderlichen personellen/ sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte. Unvereinbare Tätigkeiten nach dem Berufsrecht der Steuerberater oder weiterer von der Gesellschaft ausgeübter Berufe sind ihr nicht gestattet.