Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren im Sinne von § 95 SGB V, insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung und der Ausübung des Augenoptikerhandwerks, der Handel mit Nahrungsergänzungsmittel, sowie die Abgabe von Kontaktlinsen sowie der dazu gehörenden Pflegemittel.