Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Erwerben und Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Gesellschaften, sowie die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen an Tochtergesellschaften, insbesondere die betriebswirtschaftliche Beratung, verzinsliche Darlehensgewährung, strategische Beratung und Cash-Management gegenüber Tochtergesellschaften, soweit dies keiner staatlichen Genehmigung, insbesondere nach dem Kreditwirtschaftsgesetz bedarf.