Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Verwaltung von Vermögenswerten im Eigeninteresse. Daneben alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, zu denen eine behördliche Genehmigung erforderlich wäre, insbesondere keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG).