ORANGEWERK GmbH
Unternehmensgegenstand
Tätigkeit als zertifizierter Bildungsträger mit zwei räumlich und organisatorisch getrennten Kostenstellen: a) AZAV-Kostenstelle (öffentlich geförderte Maßnahmen): - Berufliche Qualifizierung und Arbeitsmarktintegration - Durchführung von Maßnahmen gemäß Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung - Arbeitsförderung (AZAV) - Kundschaft: Arbeitsagenturen, Jobcenter, öffentliche Auftraggeber - Zertifizierung und Zulassung durch ein zugelassene Zertifizierungsstelle - mit separatem Qualitätsmanagementsystem (QM) für AZAV-Anforderungen - mit separater Kostenrechnung und Kostenstellenauswertung. b )Selbstzahler-Kostenstelle (private und kommerzielle Aufträge): - Coaching, Training und Beratung für Privatpersonen und Unternehmen - Seminare, Workshops, Schulungen und Weiterbildungen - Unternehmensberatung und Organisationsentwicklung - Digitale und analoge Programme - Kundschaft: private Einzelpersonen, Selbstständige, Unternehmen, private Organisationen - mit separater Kostenrechnung und Kostenstellenauswertung c) Beide Kostenstellen werden von der Gesellschaft unter der einheitlichen Marke ORANGEWERK GmbH betrieben. Die Geschäftsführung ist einheitlich, die Kostenrechnung ist buchhalterisch getrennt. d) Zusätzlich zum Bildungsträger-Geschäft ist die Gesellschaft berechtigt: - Digitale Produkte, Plattformen und softwaregestützte Dienstleistungen zu entwickeln und zu vertreiben - KI-gestützte Dienstleistungen zu erbringen - Lizenzen zu erwerben und zu vergeben - Kooperationen mit anderen Unternehmen und Organisationen einzugehen - Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben und zu halten, soweit diesedem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar dienen - Digitale Transformation und Prozessoptimierung anzubieten e) Die Gesellschaft kann ihre Leistungen im Rahmen öffentlich geförderter Maßnahmen und Programme erbringen. Dies gilt insbesondere für Maßnahmen derberuflichen Eingliederung, - Qualifizierung und Arbeitsmarktförderung gemäß AZAV. f) AZAV-Compliance: Die Gesellschaft trägt volle Verantwortung für die Einhaltung aller Anforderungen der AZAV-Zertifizierung in der AZAV-Kostenstelle. Dies umfasst Qualitätsmanagementsystem, Personalqualifikation, Maßnahmenqualität und Dokumentation. Diese Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung und kann nicht auf andere Personen delegiert werden. g) Gegenstand des Unternehmens ist außerdem der Erwerb und das Halten von Immobilien und Beteiligungen an Immobilien sowie auch im übrigen die Verwaltung eigenen Vermögens.