Die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung als Komplementärin der ORA soul club GmbH & Co. KG mit Sitz in Bielefeld sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist nicht dazu berechtigt, sich an anderen Gesellschaften als der ORA soul club GmbH & Co. KG zu beteiligen oder ein eigenes, über die Geschäftsführung der ORA soul club GmbH & Co. KG hinausgehendes Handelsgewerbe zu betreiben. Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten.