Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Management-, Beratungs- und weiteren Dienstleistungen für Tochter-, Beteiligungsgesellschaften, sowie für Dritte. Ausgeschlossen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten, insb. nach dem Kreditwesengesetz (KWG) oder Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).