Der Betrieb eines Augenoptikergeschäfts, insbesondere die handwerkliche Anfertigung und Reparatur von Brillen und anderen Sehhilfen, die Optometrie, der Vertrieb von Brillen, anderen Sehhilfen und augenoptischen Waren aller Art, die Durchführung von Sehtests, die Augenglasbestimmung und Kontaktlinsenanpassung sowie die Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.