De Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen aller Art und anderer Vermögensgegenstände sowie die Übernahme der Geschäftsführung bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften, darüber hinaus die Einbringung von Beratungs- und Managementleistungen für verbundene Unternehmen, unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.