Erbringung von ambulanten Pflege und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige Menschen aller Altersgruppen, insbesondere die außerklinische Intensivpflege in der häuslichen Umgebung in Form der 1 : 1 Versorgung sowie in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Hierzu zählen insbesondere Leistungen der häuslichen Pflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie der häuslichen Krankenpflege und außerklinischen Intensivpflege nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), einschließlich der Pflegeberatung, Angehörigenberatung, Schulung und Anleitung von Pflegepersonen, Unterstützungsleistungen im Alltag sowie sonstiger hiermit im Zusammenhang stehender gesundheits- und pflegebezogener Dienstleistungen, soweit hierfür die jeweils erforderlichen vertraglichen Zulassungen und behördlichen Genehmigungen vorliegen.