Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen und sonstigen Vermögensanlagen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie damit verbundene Geschäfte (unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz), soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.