OnlineCrew DBP - Digitale Bildung & Prävention gUG
Unternehmensgegenstand
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ?Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO, b) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, sowie c) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 25 AO. (3) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft bilden a) Entwicklung, Bereitstellung und Durchführung digitaler Bildungsangebote zur Vermittlung von Lebenskompetenzen an Kinder und Jugendliche, insbesondere in den Bereichen Medienkompetenz, Informationskompetenz, soziale und emotionale Kompetenzen, psychische Gesundheit und Resilienz, Finanzbildung, Demokratiebildung, kritisches Denken, Konzentration und Selbstregulation sowie weitere für die ganzheitliche Entwicklung relevante Kompetenzen; b) Präventionsarbeit zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch Aufklärung über digitale Risiken (Cybermobbing, Cybergrooming, unerwünschte In-App-Käufe, Datenschutz, Privatsphäre im Netz, Desinformation), Stärkung der psychischen Gesundheit und Resilienz, Förderung sozialer und emotionaler Fähigkeiten, Vermittlung finanzieller Grundbildung sowie Demokratiebildung und Förderung kritischen Denkens; c) Förderung eines respektvollen, sicheren, gesunden und bewussten Verhaltens von Kindern und Jugendlichen, sowohl im digitalen als auch im analogen Raum, insbesondere in Klassenchats, sozialen Netzwerken und im alltäglichen sozialen Miteinander; d) Entwicklung und Bereitstellung von Online-Kursen, Lernplattformen, Lernmodulen, Übungen und digitalen Lernmaterialien (z.B. Levels, Crew-Checks, Badges, Zertifikate) zur selbstbestimmten und altersgerechten Vermittlung von Lebenskompetenzen. Die entgeltlichen Bildungsangebote dienen der unmittelbaren Verwirklichung der satzungsmäßigen Zwecke und werden im Rahmen eines Zweckbetriebs (§ 65 AO) erbracht. Die Kursgebühren dienen ausschließlich der Deckung der für die Erstellung, Pflege und Bereitstellung der Bildungsinhalte anfallenden Kosten. Durch gestaffelte Preismodelle (einschließlich ermäßigter Tarife für Familien mit finanziellen Engpässen) wird sichergestellt, dass der Zugang der Allgemeinheit gewährleistet bleibt; e) Unterstützung und Befähigung von Eltern, Erziehungsberechtigten und pädagogischen Fachkräften bei der ganzheitlichen Förderung von Kindern und Jugendlichen durch Informationsmaterialien, Checklisten, Begleitmaterialien und didaktische Handreichungen; f) Durchführung von Projekten und Kooperationen mit Schulen, Bildungseinrichtungen, Jugendämtern und anderen gemeinnützigen Organisationen zur Förderung von Lebenskompetenzen bei Kindern und Jugendlichen; g) Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung für die Bedeutung von Lebenskompetenzen im digitalen Zeitalter, die über die klassischen Schulfächer hinausgehen und für die ganzheitliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen essentiell sind.