Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann gegenüber Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, Leitungs-, Koordinierungs- und Verwaltungsfunktionen wahrnehmen und entgeltlich oder unentgeltlich Dienstleistungen erbringen (geschäftsleitende Holding). Die Gesellschaft betreibt keine Geschäfte, die einer Erlaubnis bedürfen, insbesondere keine Bank-, Finanzdienstleistungs-, Wertpapier-, Investment- oder Zahlungsdienstgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes, des Wertpapierinstitutsgesetzes, des Kapitalanlagegesetzbuchs oder des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes. Sie erbringt keine Leistungen für außenstehende Dritte und verwaltet kein fremdes Vermögen; Absatz 2 bleibt unberührt.