Die Förderung von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung) sowie die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege (§ 52 Abs. 2 Nr. 3 der Abgabenordnung). Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von digitalen Registern und Plattformen für die zentrale, systematische, objektive, unabhängige und nicht-gewinnorientierte Datenerhebung für Therapien von Erkrankungen, deren Therapiemöglichkeiten auf Basis einer vernetzten Datengrundlage zwischen Patienten sowie allen öffentlichen und privaten Stakeholdern verbessert werden kann. Da die einzelnen Stakeholder eine solche Vernetzung selbst nicht leisten können oder dürfen, handelt es sich bei dem Betrieb der Register und Plattformen und einer Aufgabe der Solidargemeinschaft zum Wohle der Patienten und zur Förderung der Wissenschaft unter Überwachung neutraler Dritter.