Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, Immobilien, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann Management-, Beratungs- und Verwaltungsleistungen für Beteiligungsgesellschaften erbringen, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.